Glow Factory

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Behandlungsverträge zwischen Glow Factory (Denise Deutschkämer, Elbdeich 80, 21217 Seevetal) und ihren Kundinnen und Kunden im Bereich Tattoo, Kosmetik und Permanent Make-up.

2. Terminvereinbarung und Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin über das Kontaktformular, WhatsApp, Instagram oder telefonisch verbindlich vereinbart und von Glow Factory bestätigt wurde. Termine nur nach Vereinbarung.

3. Absage, Terminverschiebung und Ausfallgebühr

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer Absage, Verschiebung oder Nichtwahrnehmung des Termins (No-Show) innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises der gebuchten Leistung fällig. Diese Pauschale entspricht dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Aufwand für die reservierte Terminzeit.

Bei Absage aus von Glow Factory zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit) entfällt die Ausfallgebühr; ein Ersatztermin wird zeitnah angeboten.

4. Anzahlung

Wird für eine Behandlung eine Anzahlung vereinbart, dient diese der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins.

Bei einer fristgerechten Absage oder Verschiebung gemäß § 3 wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet. Sagt die Kundin/der Kunde den Termin nicht fristgerecht ab oder nimmt den Termin nicht wahr, kann die Anzahlung im Rahmen der nach § 3 vereinbarten Ausfallgebühr einbehalten bzw. auf diese angerechnet werden.

Bei einer Absage des Termins durch Glow Factory wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung vereinbarten Preise.

Änderungswünsche der Kundin oder des Kunden, insbesondere eine Vergrößerung des Motivs, zusätzliche Elemente, Designänderungen oder ein erhöhter Zeitaufwand, können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen. Über einen dadurch entstehenden Mehrpreis wird die Kundin/der Kunde vor Beginn der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung informiert und muss diesem zustimmen.

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Behandlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

Werden erforderliche Angaben nicht oder nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann Glow Factory die Behandlung ablehnen oder verschieben. Für Nachteile, die nachweislich darauf beruhen, dass die Kundin/der Kunde erforderliche Angaben nicht oder nicht wahrheitsgemäß gemacht hat, haftet Glow Factory nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

Die Nachsorgehinweise von Glow Factory sind eigenverantwortlich einzuhalten; sie sind Voraussetzung für ein gutes Heilungs- bzw. Ergebnisbild.

Für Beeinträchtigungen, die nachweislich durch eine entgegen den erteilten Nachsorgehinweisen erfolgte Pflege oder durch sonstige vom Kunden zu vertretende äußere Einflüsse verursacht wurden, haftet Glow Factory nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

7. Minderjährige

Glow Factory führt Tattoo- und Permanent-Make-up-Behandlungen ausschließlich bei volljährigen Personen durch. Kosmetikbehandlungen bei Minderjährigen werden nur unter den von Glow Factory festgelegten Voraussetzungen durchgeführt.

8. Gewährleistung und Nacharbeiten

Tattoo- und Permanent-Make-up-Ergebnisse können aufgrund individueller Hautbeschaffenheit, Pigmentaufnahme und des persönlichen Heilungsverlaufs variieren. Insbesondere können sich Farbintensität und Erscheinungsbild während und nach der Heilungsphase verändern. Solche natürlichen und behandlungsbedingten Veränderungen stellen nicht automatisch einen Mangel dar.

Sollte die Kundin/der Kunde das Behandlungsergebnis beanstanden, ist Glow Factory zunächst die Möglichkeit zur Prüfung und – sofern ein berechtigter Mangel vorliegt – zur Nachbesserung einzuräumen.

Ob und in welchem Umfang eine Nacharbeit (z. B. Nachstechen) erforderlich und kostenfrei ist, wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Behandlungsergebnisses, des Heilungsverlaufs sowie der eingehaltenen Pflege- und Nachsorgehinweise beurteilt.

Eine kostenfreie Nacharbeit setzt voraus, dass die vereinbarten Pflege- und Nachsorgehinweise eingehalten wurden und die Notwendigkeit der Nacharbeit nicht auf vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.

9. Bildrechte

Fotos der durchgeführten Arbeiten werden nur mit ausdrücklicher, gesonderter Einwilligung der Kundin/des Kunden für Portfolio- oder Social-Media-Zwecke verwendet. Diese Einwilligung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.